Morini CM162 Kartuschen Haltbarkeit - eine immer währende Verunsicherung
Ich besitze immer noch eine CM162EI, neben meiner Steyr LP10e. Eine schöne Wettkampfwaffe, wie ich finde. Leider tritt immer wieder die selbe Verunsicherung in Bezug auf die Kartuschen-Haltbarkeit auf, denn angeblich sagt der DSB eigentlich "max. 10 Jahre". Morini jedoch gibt die Haltbarkeit mit 20 Jahren an.
Meine direkte Anfrage an den DSB hat leider zu keiner Antwort geführt. Auf der DSB Website gibt es jedoch ein Auskunftsblatt hierzu zum Download.
http://www.dsb.de/media/aktuelles/PDF/Info_TK_Kartuschen_08-12-16.pdf
Hier findet sich folgende Passage:
"
Morini
Die max. Herstellergarantie gibt die Fa. Morini mit 20 Jahren an. Nach dem Ablauf von 20
Jahren kann die Kartusche im kostenpflichtigen Austauschverfahren an den Händler gesandt
werden."
Irgendwie scheint mir, dass man hier geschickt mit Ausdrücken jongliert, um genügend Luft für eine eventuell notwendige Schnellkorrektur zu bekommen. Zum Einen schreibt der DSB von "Nutzungsdauer", zum Anderen hier von "Herstellergarantie". Ist nun die Nutzungsdauer gleichzusetzen mit der Herstellergarantie oder umgekehrt? Hierzu steht auf Seite 1 des Dokuments:
"Die vom Hersteller garantierte
Nutzungsdauer ist dem Herstellungszeitpunkt hinzuzurechnen (Rechenbeispiele siehe unten)."
Dieser Satz stellt für mich klar - der DSB sagt selbst nichts von "10 Jahren", sondern verweist auf die Nutzungsdauer, die die Hersteller der Luftdruckkartuschen vorgeben. Wenn also Morini eine garantierte Nutzungsdauer von 20 Jahren angibt, dann würde ich folgerichtig interpretieren, dass Morini Kartuschen tatsächlich 20 Jahre gültig sind.
Ganz nebenbei fiel mir aber noch ein anderer Lapsus auf. In der Fusszeile des Dokuments steht "Informationen zur Verwendung von Kartuschen; Stand: 16.12.2008". Auf Seite 1 des Dokuments ist allerdings zu lesen "Auszug aus der Sportordnung: gültig ab 01.01.2010"
Aha.
Hat man also schon 2008 gewusst, was in der Sportordnung 2010 geschrieben sein wird oder ist lediglich die Fusszeile nicht korrigiert worden? Das wäre bei einer so wichtigen Stellungnahme aber fatal. Immerhin könnte durch nicht-korrekte Interpretation eine Disqualifikation bei einem Wettkampf herbeigeführt werden, und das wollen wir ja alle vermeiden.